Hannover verschiebt Poolverbot für Kleingärten

Wer in Hannover einen Kleingarten mit Pool besaß, den erwartete im Mai 2021 eine unangenehme Nachricht: Die Stadt beschloss ein Verbot der Becken. Dieses sollte aber 2022 greifen. Betroffen waren alle Pools, die einen größeren Durchmesser als 250 Zentimeter besaßen und tiefer als 60 Zentimeter waren. Ein Bestandschutz für bestehende Becken war dabei ausdrücklich nicht vorgesehen. Jeder größere Pool muss entfernt werden, sobald die neue Regel in Kraft tritt. Dies wird sich allerdings verzögern – und zwar um mehrere Jahre. Aber der Reihe nach.

Wassermangel als Grund für das Poolverbot in Kleingärten

Viele Kleingärtner beklagten im Sommer 2020, dass sie zu wenig oder überhaupt kein Wasser hätten, um ihre Pflanzen zu versorgen. Die Poolbesitzer hatten ihre Becken hingegen randvoll gemacht. Und diese haben einen enormen Bedarf: Bei einer Seitenlänge von 5,50 Meter haben die Pools abhängig von der Tiefe ein Volumen von bis zu 17.000 Litern. Entsprechend viel des feuchten Nass‘ fehlte an anderer Stelle.

Deshalb verschiebt sich das Verbot – vermutlich bis 2024

Das Verbot wird über eine neue Baurichtlinie umgesetzt. Diese hat die Stadt jedoch bislang nicht vorgelegt. Im weiteren Prozess müssen aber die Kleingartenvereine der niedersächsischen Metropole an der Beratung beteiligt werden. Hierzu wird der zuständige Verband einen gemeinsamen Entschluss fassen. Dieser ist notwendig, damit der Stadtrat die Richtlinie verabschieden kann. Durch den fehlenden Vorschlag von Seiten Hannovers kann der Verband seinen Entschluss in diesem Jahr aber nicht mehr fällen. Entsprechend wird es wohl erst im August oder September 2023 dazu kommen. Das Verbot kann in der Folge vermutlich erst für den Sommer 2024 in Kraft treten. Die Poolbesitzer können ihre Becken also wahrscheinlich noch zwei Sommer nutzen.