In Frankreich suchen Satelliten nach privaten Pools

In Frankreich dienen künftig Satelliten und künstliche Intelligenz (KI) als Helfer auf der Suche nach privaten Swimming-Pools. Der Hintergrund: Im Nachbarland richtet sich die Höhe der Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks. Ein eigenes Becken führt folglich zu einer erhöhten Abgabelast. Viele Franzosen sind deshalb ihrer Pflicht bislang nicht nachgekommen, den eigenen Pool anzumelden. Bislang mussten die Finanzämter vor Ort nachforschen, was mühsam, teuer und menschlich anstrengend war, wie es heißt. Die Elektronik verspricht diesbezüglich große Erleichterungen.

Erster Pilotversuch der Behörden war ausgesprochen erfolgreich

Frankreich führte vor einem Jahr ein neues Gesetz ein, dass es den Finanzbehörden gestattet, faktisch alle öffentlich zugänglichen elektronischen Informationen zu nutzen, um Steuerbetrüger zu enttarnen. Neben den Satellitenbildern und der KI dürfen sie deshalb beispielsweise auch die Konten der Bürger in den sozialen Medien auswerten. Rund um die Pools kommt das neue Gesetz erstmals breit zur Anwendung, denn ein Pilotversuch im Department Alpes-Maritimes erwies sich als ausgesprochen erfolgreich. In nicht einmal einem Monat entdeckten die Ämter mehr als 3000 Becken, die den Behörden nicht gemeldet worden waren. Das Verfahren wird deshalb jetzt auf neun Departments ausgeweitet. Bleibt es erfolgreich, wird es landesweit zum Einsatz kommen.

Der Zweck der KI

Der geneigte Leser mag sich fragen, weshalb KI benötigt wird, um die Pools zu finden. Sie hat zwei Einsatzbereiche. Erstens sollen die Bilder der Satelliten und die Konten der sozialen Medien automatisiert ausgewertet werden. Zweitens waren aber auch viele Franzosen intelligent genug, ihre Pools zu tarnen, damit diese nicht durch die Aufnahmen von oben entdeckt werden können. Die KI soll gezielt nach derartigen Tarnungen suchen. Sie kann beispielsweise veränderte Farbtöne erkennen, die für das menschliche Auge nicht zu erfassen wären.

Die gute Nachricht für deutsche Poolbesitzer lautet: Bei uns droht keine Wiederholung, weil die Berechnung der Grundsteuer hierzulande von anderen Faktoren abhängt. Trotz der Unterschiede in der Ermittlung der Abgabenhöhe zwischen den Bundesländern gilt generell, dass diese wertunabhängig erfolgt.